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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. April 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.02.2014, Az. 2-06 O 319/13
    § 19a UrhG, § 97 UrhG; § 830 Abs. 2 BGB; § 27 Abs. 1 StGB

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass ein File-Hosting-Dienst einem Rechtsinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen auf Schadensersatz haftet, wenn ihm solche Verletzungen durch auf seinem Server gespeicherte Dateien durch Meldung bekannt sind, er diese Daten aber über einen längeren Zeitraum nicht löscht oder sperrt. Ab dem Zeitpunkt der Meldung urheberrechtswidriger Dateien ist der Betreiber zur unverzüglichen Sperrung oder Löschung verpflichtet sowie dazu, alles ihm technisch und wirtschaftlich Zumutbare zu tun, um weitere Rechtsverletzungen im Hinblick auf das konkrete Werk auf seinen Servern zu verhindern. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. Februar 2013

    BGH, Urteil vom 30.10.2012, Az. VI ZR 4/12
    Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG, § 823 Abs. 1 BGB, 1004 Abs. 1 S.2 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass die Vorhaltung einer Pressemeldung, in dem über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen namentlich benannten Manager eines bedeutenden Energieversorgers wegen des Verdachts der falschen eidesstattlichen Versicherung berichtet wird und die keinen Bezug mehr zu aktuellen Geschehnissen hat, gleichwohl in einem Online-Archiv weiter vorgehalten werden darf. Von Interesse dürfte die differenzierte Begründung des 6. Zivilsenats sein, insbesondere zum Bericht über Altstraftaten namentlich benannter Personen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. September 2012

    OLG Brandenburg, Urteil vom 28.08.2012, Az. 6 U 78/11
    § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG

    Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass die Einstellung von für die tagesaktuelle Berichterstattung verfassten Artikeln in ein Online-Archiv eine gesonderte Nutzungsart darstellt, die vom Vertragszweck einer „normalen“ journalistischen Zusammenarbeit mit einer Tageszeitung nicht gedeckt ist. Denn Journalisten hätten in der Tageszeitung – ob in Papierform oder im Internet – über tagesaktuelle Ereignisse zu berichten. Die Veröffentlichung erfolge dabei typischerweise in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ereignissen, über die berichtet werde. Ein Archiv habe dagegen eine andere Funktion. Dabei handele es sich um eine Datenbank, die, wenn sie mit einer Suchfunktion ausgestattet sei, als Nachschlagewerk dienen könne. Das sei etwas grundsätzlich anderes als die Veröffentlichung von aktuellen Berichten, die typischerweise selten über ein oder mehrere Tage hinaus aktuell von Nutzern einer Zeitung in Papierform oder im Internet nachgefragt würden. Die Entscheidung verweist insoweit auf BGH, Urteil vom 05.07.2001, Az. I ZR 311/98, SPIEGEL CD-Rom. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Oktober 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 16.12.2008, Az. 4 U 173/08
    § 8 Abs. 4 UWG

    Das OLG Hamm hat in dieser Entscheidung, aus der wir bereits in anderem Zusammenhang zitiert hatten (Link: OLG Hamm), eine deutliche Erklärung in Bezug auf die Abmahnung von längere Zeit zurückliegenden Internetangeboten abgegeben. Das Verbotsbegehren der Antragstellerin sei nicht missbräuchlich i.S.d. § 8 Abs. 4 UWG. Aus dem Zeitablauf könne für einen Missbrauchsfall nichts hergeleitet werden. Dies sei eine Frage der Verjährung. Solange die nicht eingetreten sei, könne der Mitbewerber auch auf Altfälle zurückkommen. Dass sich der Verletzer seitdem rechtmäßig verhalten habe, sei für die Frage des Klagemissbrauchs ebenfalls irrelevant. Solange keine strafbewehrte Unterlassungserklärung vorliege, verbleibe es bei der Wiederholungsgefahr. Die könne eben nicht durch bloßes Wohlverhalten beseitigt werden.

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