Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Auch Funktionsarzneimittel, die vom menschlichen Körper nicht aufgenommen werden sollen, sind als Arzneimittel zulassungspflichtigveröffentlicht am 26. Februar 2013
BGH, Urteil vom 18.10.2012, Az. I ZR 38/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 2 Abs. 1 Nr. 2 AMG, § 21 AMG; § 3a HWGDer BGH hat entschieden, dass auch ein die chirurgische ärztliche Behandlung vorbereitendes Mittel, das nicht bestimmungsgemäß dafür vorgesehen ist, vom menschlichen Körper aufgenommen zu werden (Funktionsarzneimittel) als Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 AMG gilt. Eine entsprechende Zulassungsbeschwerde der unterlegenen Beklagten zur Klärung des Gegenteils im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des BGH lehnte der Senat ab, da die Rechtsfrage vom EuGH hinreichend geklärt sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)