Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OVG Rheinland-Pfalz: „Rezeptprämien“ von Apotheken in Form eines Gutscheins sind unzulässigveröffentlicht am 18. Oktober 2012
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.10.2012, Az. LBG-H A 10353/12
AMGDas OVG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Gewährung von „Rezeptprämien“ (für die Einlösung eines Rezepts bekommt der Kunde pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel einen Einkaufsgutschein im Wert von 1 Euro geschenkt) durch Apotheken eine Berufspflichtverletzung darstellt. Zwar sei der Verstoß wettbewerbsrechtlich als geringfügig zu betrachten (s. Urteil des BGH, hier und des OLG Thüringen, hier), berufsrechtlich müsse jedoch der Schutz vor einem ruinösen Preiswettbewerb gewährleistet werden. Würden die Preisbindungsvorschriften in einer Vielzahl von Fällen nicht mehr eingehalten, könne dies nicht mehr gewährleistet werden, so dass sich zwar der Einzelfall als geringfügig darstelle, die Gesamtbetrachtung eine berufsgerichtliche Maßnahme jedoch rechtfertige.