Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Aschaffenburg: Arzneimittelgroßhändler dürfen Rabatte für fristgerechte Zahlungen über der gemäß § 2 AMPrV geltenden Grenze gewährenveröffentlicht am 30. Oktober 2015
LG Aschaffenburg, Urteil vom 22.10.2015, Az. 1 HK O 24/15
§ 2 AMPrV, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Aschaffenburg hat entschieden, dass pharmazeutische Großhändler Apothekern bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Skonti für eine fristgerechte Zahlung über der arzneimittelrechtlich (vgl. § 2 Arzneimittelpreisverordnung) vorgesehenen Grenze bis 3,15% gewähren dürfen. Im vorliegenden Fall hatte ein Arzneimittel-Großhändler bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einen Rabatt von 3% und zusätzlich 2,5% auf den bereits rabattierten Preis bei Einhaltung eines bestimmten Zahlungsziels beworben. Die klagende Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. prüft derzeit, ob und inwieweit Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden sollen.