Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BKartellA: ASICS darf Schuhvertrieb über eBay oder Amazon nicht pauschal untersagenveröffentlicht am 31. August 2015
Das Bundeskartellamt hat dem Sportartikelhersteller ASICS untersagt, den Online-Vertrieb von ASICS-Laufschuhen rechtswidrig zu beschränken. In der Vergangenheit hat ASICS seinen Händlern unter anderem verboten, für ihren Onlineauftritt Preisvergleichsmaschinen zu nutzen und Markenzeichen von ASICS auf Internetseiten Dritter zu verwenden, um Kunden auf den eigenen Online-Shop zu leiten. Nach Auffassung des Bundeskartellamtes diente dieses Verbot vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs sowohl im Online-Vertrieb als auch im stationären Vertrieb. ASICS hat die beanstandeten Vertriebsklauseln inzwischen geändert. Zur Meldung des Bundeskartellamts vom 27.08.2015: (mehr …)
- BKartA: Verkaufsverbot für ASICS-und ADIDAS-Laufschuhe über Internethandelsplattformen ist kartellrechtlich kritischveröffentlicht am 18. Juni 2014
Das Bundeskartellamt sieht nach eigener Pressemitteilung vom 28.04.2014 die Beschränkungen des Online-Vertriebs von Laufschuhen durch die Firma ASICS als kartellrechtlich „kritisch“ an. Zur Pressemitteilung: (mehr …)