Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BayLAD: Datenschutzaufsicht verhängt Bußgeld für Übertragung von Kunden bei Asset-Deal zu einem Onlineshopveröffentlicht am 21. August 2015
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat in einer Pressemitteilung vom 30.07.2015 mitgeteilt, dass es den Verkäufer und Käufer eines Onlineshops wegen datenschutzrechtlicher Verstöße mit einem Bußgeld in fünfstelliger Höhe belegt hat, nachdem die Parteien im Wege eines sog. Asset-Deals (Gesamtverkauf) auch alle Kundendaten einschließlich E-Mail-Adressen verkauft bzw. gekauft hatten. Zur Pressemitteilung: (mehr …)