Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Der Vertrieb eines Imitats eines Markenparfums, das „lediglich Assoziationen an das Original weckt“, verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 8. Mai 2011
BGH, Urteil vom 05.05.2011, Az. I ZR 157/09
§ 6 Abs. 2 Nr. 6 UWGDer BGH hat laut Pressemitteilung Nr. 77/2011 entschieden, dass der Handel mit Markenparfümimitaten nicht als unlautere vergleichende Werbung nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG untersagt werden kann, wenn keine klare und deutliche Imitationsbehauptung erfolgt, sondern lediglich Assoziationen an die Originale geweckt werden. Es sei nicht zwingend anzunehmen, dass der Endverbraucher erkenne, dass es sich um die Imitation eines Markenprodukts handele. Der BGH wies den Rechtsstreit allerdings zurück an das Berufungsgericht zur weiteren Unterscheidung, da das beklagte Unternehmen die eigenen Parfums auch Fachhändlern angeboten habe. Im Übrigen sei zu prüfen, ob die Werbung der Beklagten gegenüber Händlern eine unangemessene Ausnutzung des Rufs der Marken der Klägerin darstelle. Zum Volltext der Pressemitteilung: