Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Wer hat zu beweisen, dass eine behauptete Alleinstellung nicht besteht? / Umkehr der Beweislastveröffentlicht am 16. März 2010
BGH, Urteil vom 22.10.2009, Az. I ZR 73/07
§§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG
Der BGH hat entschieden, dass bei einer vermeintlich irreführenden Alleinstellungsbehauptung den in dieser Form Werbenden grundsätzlich eine prozessuale Aufklärungspflicht treffe (vgl. Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 5 Rdn. 2.155 und 3.25), dies jedoch dann nicht gelte, wenn der klagende Wettbewerber selbst bereits über Erkenntniswerte verfüge, nach denen die Alleinstellungsbehauptung wiederlegt werden könne. Im vorliegenden Fall war zu berücksichtigen, dass die als erfahren beworbenen Mitarbeiter der Beklagten zuvor bei der Klägerin beschäftigt waren. Es sei, so der Senat, der Klägerin also ohne weiteres möglich gewesen, eine mangelnde fachliche Qualifikation dieser Mitarbeiter darzulegen und zu beweisen. Für eine Beweiserleichterung zugunsten der Klägerin bestehe deshalb kein Anlass. Streitgegenständlich war folgende Werbung: (mehr …)