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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

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  • veröffentlicht am 18. Dezember 2014

    Das Verkehrsministerium von Mecklenburg-Vorpommern hat gegen einen Fotografen, der mittels einer Drohne Luftbilder von einem Hafenfest in Ueckermünde aufgenommen hatte, wegen der unerlaubten Nutzung der Drohne eine Geldstrafe in Höhe von 1.500,00 EUR verhängt. Wie u.a. das Hamburger Abendblatt berichtete (hier), sei die Drohne während des Hafenfestes in niedrigster Flughöhe über die Festbesucher geflogen, worauf sich mehrere Gäste bei dem Ministerium und der Polizei beschwert hätten. Vielen Drohnenbesitzern ist unbekannt, dass in Deutschland der Betrieb von solchen „unbemannten Luftfahrtsystemen“ gemäß § 15a Abs. 3 LuftVO erlaubnispflichtig ist. Eine derartige „Aufstiegserlaubnis“ kostet etwa 150,00 EUR. Zu weiteren Informationen vgl. die Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen (hier).

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