IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Februar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 04.04.2012, Az. 6 U 197/11
    § 5 Abs. 1 UWG, § 5a Abs. 2

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung mit dem Ergebnis eines so genannten Konsumententests irreführend ist, wenn für den Test eine Notenskala verwendet wurde, die aus den Noten „(1) ausgezeichnet (2) sehr gut (3) gut (4) weniger gut (5) schlecht“ besteht und eine Fundstelle für den Test nicht angegeben wird. Bei einem seriösen Test müsse eine Notenskala verwendet werden, die den Vorstellungen des Verbrauchers nicht widerspricht. Insbesondere erwarte der Verkehr, dass „sehr gut“ die beste und „gut“ nicht lediglich die mittlere Note sei. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I