Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: Irreführende Werbung mit einem Testergebnis, wenn abgewandelte Notenskala verwendet wirdveröffentlicht am 19. Februar 2013
OLG Köln, Urteil vom 04.04.2012, Az. 6 U 197/11
§ 5 Abs. 1 UWG, § 5a Abs. 2Das OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung mit dem Ergebnis eines so genannten Konsumententests irreführend ist, wenn für den Test eine Notenskala verwendet wurde, die aus den Noten „(1) ausgezeichnet (2) sehr gut (3) gut (4) weniger gut (5) schlecht“ besteht und eine Fundstelle für den Test nicht angegeben wird. Bei einem seriösen Test müsse eine Notenskala verwendet werden, die den Vorstellungen des Verbrauchers nicht widerspricht. Insbesondere erwarte der Verkehr, dass „sehr gut“ die beste und „gut“ nicht lediglich die mittlere Note sei. Zum Volltext der Entscheidung: