Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: Urheberrechtliche Nutzungsrechte verkauft – und trotzdem noch Auskunftsansprüche wegen illegalen Filesharings geltend machen?veröffentlicht am 14. Mai 2010
OLG Köln, Beschluss vom 08.02.2010, Az. 6 W 13/10
§§ 31 Abs. 1; 73; 78 Abs. 1 Nr. 1; 101 Abs. 9 S. 4, 6, 7 UrhG, §§ 58 ff. FamFGDas OLG Köln vertritt die Rechtsansicht, dass der urheberrechtliche Nutzungsberechtigte auch dann noch Auskunftsansprüche geltend machen kann (hier: Sicherung von Verkehrsdaten per einstweiliger Verfügung), wenn er die Nutzungsrechte exklusiv auf eine andere Partei übertragen hat. Die Antragstellerin hatte das ausschließliche Recht zum öffentlichen Zugänglichmachen (§ 19a UrhG) von Tonaufnahmen des Titels „…“ der Band „Culcha Candela“ in Filesharing- Netzwerken teils originär als Tonträgerherstellerin (§ 85 UrhG), teils durch Einräumung exklusiver Nutzungsrechte durch die ausübenden Künstler und den Produzenten am 22.01.2004 und 30.07.2009 erworben (§§ 31 Abs. 1, 73, 78 Abs. 1 Nr. 1 UrhG). (mehr …)