IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. Juni 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammNach einem Bericht von Golem, der auf Recherchen des NDR Bezug nimmt, soll die Firma Payment Network AG als Betreiber des Bezahldienstes sofortueberweisung.de die Konten ihrer Nutzer ausgespäht haben. Dabei sollen ohne vorherige Einwilligung der Kunden Kontobewegungen, Umsätze der letzten 30 Tage, der Dispositionskredit sowie die Stände anderer Konten erfasst worden sein. Payment Network habe gegenüber dem NDR erklärt, man führe eine „Kontodeckungsabfrage“ und prüfe den „verfügbaren Rahmen“. Die Payment Network AG hat auf die Berichterstattung reagiert und folgende Erklärung veröffentlicht (auch hier):
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  • veröffentlicht am 12. Oktober 2009

    BGH, Urteil vom 16.07.2009, Az. I ZR 56/07
    §§ 3, 4 Nr. 10 UWG

    Der BGH hat darauf hingewiesen, dass das Beobachten des Betriebsgeländes eines Mitbewerbers nicht ohne weiteres als wettbewerbswidrig angesehen werden kann. Allein die Absicht, die durch das Beobachten des Betriebsgeländes der Klägerin erlangten Informationen für ein Abwerben von Kunden zu verwenden, könne die Wettbewerbswidrigkeit des Verhaltens nicht begründen. Es könne auch nicht angenommen werden, dass die Beklagte die Klägerin durch ein Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen in unlauterer Weise im Wettbewerb behindert habe. Kundendaten, die offenkundig seien, seien keine Geschäftsgeheimnisse und es gäbe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Mitarbeiter der Beklagten sich durch das Beobachten des von der Straße aus einsehbaren Betriebsgeländes der Klägerin Informationen über ihren Kundenstamm verschafft haben könnte, die in diesem Sinne nicht offenkundig seien. (mehr …)

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