Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Stuttgart: Zu der Erstattung von Reisekosten, wenn auswärtiger Rechtsanwalt routinemäßig mit rechtlichen Mandaten einer Verfahrenspartei aus dem ganzen Bundesgebiet befasst istveröffentlicht am 25. Oktober 2011
OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.07.2010, Az. 8 W 270/10
§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPODas OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Reisekosten und das Abwesenheitsgeld eines auswärtigen Rechtsanwalts erstattungsfähig sind, wenn dieser Rechtsanwalt üblicherweise von der die Erstattung verlangenden Partei mit der außergerichtlichen Bearbeitung unterschiedlichster Mandate im ganzen Bundesgebiet beauftragt wird und dann auch ggf. entstehende Gerichtsprozesse begleitet. Dass ein am Ort ansässiger, gleich qualifizierter Rechtsanwalt die Angelegenheit kostengünstiger hätte betreiben können, ist in diesem Zusammenhang von nachrangiger Bedeutung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)