Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Google schuldet keinen Schadensersatz für „Autocomplete“-Kombination mit „Scientology“ und „Betrug“veröffentlicht am 9. April 2014
OLG Köln, Urteil vom 08.04.2014, Az. 15 U 199/11
§ 823 BGB; § 1004 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches in den Google-Ergebnissen im Rahmen einer „Autocomplete“-Voranzeige mit den Begriffen „Scientology“ und „Betrug“ in Verbindung gebracht wird, nicht ohne Weiteres einen Schadensersatzanspruch für die darin liegende Persönlichkeitsverletzung besitzt. Google habe umgehend reagiert; das Verschulden sei als gering zu bezeichnen. Zur Pressemitteilung des Senats vom 08.04.2014: (mehr …)
- BGH: Google muss Suchergänzungsvorschläge (Autocomplete) löschen, wenn Kenntnis von einer darin liegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung bestehtveröffentlicht am 14. Mai 2013
BGH, Urteil vom 14.05.2013, Az. VI ZR 269/12
§ 823 BGB, § 1004 BGBDer BGH hat entschieden, dass Google Suchergänzungsvorschläge zu löschen hat, wenn diese zu einer Persönlichkeitsrechtsverletzung führen. Im vorliegenden Fall schlug die von Google betriebene Suchmaschine bei Eingabe des Unternehmensnamens der Klägerin in einem im Rahmen der „Autocomplete“-Funktion sich öffnenden Fenster als Suchvorschläge die Wortkombinationen „R.S. (voller Name) Scientology“ und „R.S. (voller Name) Betrug“ vor. Hierin sah die Beklagte zu Recht eine Persönlichkeitsverletzung. Das Verfahren wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen. Zur Pressemitteilung Nr. 87/2013 des BGH: (mehr …)
- GOOGLE: Maßnahmen des Suchmaschinenbetreibers gegen illegales Filesharingveröffentlicht am 27. März 2011
Die Einflussmöglichkeiten der Google Inc. gegen die in P2P-Netzwerken grassierenden Urheberrechtsverstöße via illegalem Filesharing sind beschränkt. Gleichwohl hat Google einige Maßnahmen für die eigene Suchmaschine mit Symbolcharakter getroffen, wie Golem berichtete: So werden Namen von Tauschbörsen nicht mehr im Wege des Autocomplete vorgegeben, Google-Seiten mit widerrechtlich veröffentlichten Inhalten innerhalb eines Tages entfernt und Inhalte mit urheberrechtswidrigem Inhalt nicht mehr verlinkt.