Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Karlsruhe: Wenn der Domain-Treuhänder nach der Vertragsbeendigung die Domain unrechtmäßig als Faustpfand behältveröffentlicht am 28. Mai 2013
OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2013, Az. 6 U 49/12
§ 12 BGBDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches sich von einem anderen Unternehmen (Aufragsnehmer) die Website gestalten lässt und den Auftragsnehmer auch die dazu gehörige Domain registrieren lässt (Domain-Treuhänder), unter namensrechtlichen Ansprüchen ein Recht auf Herausgabe der Domain besitzen kann, wenn das Vertragsverhältnis beendet wird. Hier ging es um die Domain „autohaus-leiner.de“ des Autohauses Leiner. Für die Behauptung des Domain-Treuhänders, die Registrierung der Domain auf eine bei dem Treuhänder tätige Person sei durch vertragliche Abreden gerechtfertigt, trägt der Treuhänder die volle Darlegungs- und Beweislast, da es sich um einen zur Rechtfertigung des Eingriffs in ein absolutes Recht vorgetragenen Tatbestand handelt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)