Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Markenunabhängige Kfz-Reparaturwerkstatt darf nicht mit markenrechtlich geschütztem Logo des Kfz-Herstellers werbenveröffentlicht am 21. April 2011
BGH, Urteil vom 14.04.2011, Az. I ZR 33/10
§§ 14; 15 MarkenG
Der BGH hat laut Pressemitteilung Nr. 65/2011 entschieden, dass eine herstellerunabhängige Autoreparaturwerkstatt nicht mit dem Logo eines bekannten Automobilherstellers werben darf. Die Autowerkstatt habe zur Beschreibung des Gegenstands der von ihr angebotenen Dienstleistungen ohne weiteres auf die Wortzeichen „VW“ oder „Volkswagen“ zurückgreifen können und sei nicht auf die Verwendung des Bildzeichens angewiesen gewesen. Zur Pressemitteilung im Volltext: (mehr …)