Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Frankfurt: Vorbeugende Unterlassungserklärung bezüglich „anderer Werke“ schließt Wiederholungsgefahr nicht aus / Filesharingveröffentlicht am 21. Dezember 2009
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.11.2009, Az. 2-6 O 411/09
§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG
Das LG Frankfurt a.M. hat in diesem Urteil entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die ein bestimmtes Werk und sodann „und andere Werke“ einschließt, nicht geeignet ist, die Wiederholungsgefahr bezüglich noch nicht abgemahnter Urheberrechtsverstöße auszuschließen. Der erneut abgemahnte Filesharer hatte die Abgabe einer neuen Unterlassungserklärung abgelehnt. Er war der Auffassung, dass eine zuvor abgegebene Unterlassungserklärung auch den neuen Unterlassungsanspruch erfasse. Die ältere Unterlassungserklärung enthielt folgenden Wortlaut: „1. Schuldner wird es ab sofort unterlassen, bei Vermeidung einer Vertragsstrafe in angemessener Höhe für jeden Fall der Zuwiderhandlung die Tonaufnahme „Guru Josh Infinity 2008 (German Top 100 Charts)“ der Künstlergruppe Guru Josh oder andere geschützte Werke oder einzelne Teile hiervon, im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen …. „ (mehr …)