Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Köln: Aus dem Unternehmen bereits ausgeschiedener Mitarbeiter haftet für Markenverstöße des Unternehmens, wenn diese unter einer noch auf ihn registrierten Domain erfolgenveröffentlicht am 23. Dezember 2013
LG Köln, Urteil vom 24.10.2013, Az. 31 O 212/13
§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG, § 25 Abs. 2 MarkenG, § 26 MarkenG, § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 S. 1 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass der bereits ausgeschiedene Mitarbeiter eines Unternehmens, der eine Domain für das Unternehmen unter seinem Namen registriert hat, für Markenverletzungen, die unter der fraglichen Domain begangen werden, haftet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)