Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Köln: Ein Portalbetreiber, der für seine Mitglieder über PayPal, sofortueberweisung.de oder Kreditkarte Gelder vereinnahmt und an diese auskehrt, bedarf hierzu der Genehmigung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)veröffentlicht am 19. Oktober 2011
LG Köln, Urteil vom 29.09.2011, Az. 81 O 91/11 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG, § 8 Abs. 1 ZAGDas LG Köln hat entschieden, dass der Betreiber eines Portals für Essensbestellungen, der für die ihm im Rahmen einer Mitgliedschaft angeschlossenen Lieferanten über PayPal, sofortueberweisung.de oder Kreditkarte Gelder vereinnahmt und an diese auskehrt, der Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bedarf und zwar auch dann, wenn die Einziehung der Gelder nur eine Nebentätigkeit des Portalbetreibers ist. Der Streitwert wurde auf 30.000,00 EUR festgesetzt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)