Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BayVGH: Schüler erhält verschärften Verweis, nachdem er Mitschüler in einem Internetforum zum „Bashing“ eines Lehrers animiert / „spickmich“-Entscheidung nicht anwendbarveröffentlicht am 2. Juni 2010
BayVGH, Urteil vom 10.03.2010, Az. 7 B 09.1906
Art. 86 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BayEUG; § 43 Abs. 1 VwGODer BayVGH hat entschieden, dass gegen einen Schüler, der außerhalb der Schule in einem allgemein zugänglichen Internetforum Mitschüler und andere Besucher auffordert, ihre Zu- oder Abneigung über das dienstliche Verhalten eines namentlich genannten Lehrers seiner Schule zu äußern („Meinungsumfrage“) und damit den Lehrer der Gefahr von anonymen Beleidigungen und Beschimpfungen durch Mitschüler aussetzt, die das für den Schulunterricht unabdingbare Vertrauensverhältnis zerstören können, ein verschärfter Verweis wegen Störung des Schulfriedens ausgesprochen werden kann. Die „spickmich“-Entscheidung des BGH (BGHZ 181, 328) sei nicht auf Fälle übertragbar, „in denen – anders als bei „spickmich“ – der Besucher eines Internetforums eigene Textbeiträge verfassen kann und somit anonyme Beleidigungen eines Lehrers nicht durch den Aufbau des Portals von vornherein technisch ausgeschlossen sind.“ Der Kläger, ein Schüler der 8. Klasse, hatte auf einem privat betriebenen regionalen Online-Portal ein Diskussionsforum (sog. Thread) zu dem Thema „wer mag bitteschön herrn **********??“ Unter dem Pseudonym „sagichnich“ beantwortete der Kläger diese Frage mit „wer mag bitteschön herrn **********?? alsoichnich!! Der mit seinem Fenstertick*omg*“. In den nachfolgenden Tagen wurden in dem genannten Internetforum mehrere, zum Teil negative Äußerungen über die Person und den Unterricht des betreffenden Lehrers abgegeben, wobei die jeweiligen Verfasser nicht namentlich in Erscheinung traten. (mehr …)