Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Hamburg: Die rechtsverletzende Domain muss nicht dekonnektiert werden; ein Baustellenzeichen reicht ausveröffentlicht am 3. September 2009
OLG Hamburg, Urteil vom 28.08.2007, Az. 3 W 151/07
§§ 14, 15 MarkenGMit einer Beschlussverfügung des OLG Hamburg war dem Antragsgegner im Vorverfahren zu dieser Entscheidung unter Androhung von Ordnungsmitteln verboten worden, die Bezeichnung „… .de“ – in welcher Schreibweise auch immer – als Anschrift einer Internet-Domain zu benutzen und/oder benutzen zu lassen.“ Das OLG Hamburg hat diesbezüglich darauf hingewiesen, dass die fragliche Domain zur Erfüllung der Beschlussverfügung nicht notwendigerweise beim jeweiligen Provider zu dekonnektieren war. Es habe in diesem Fall ausgereicht, dass nach Eingabe der Domain ein Baustellenzeichen auftauche. (mehr …)