Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BayLAD: Hohes Bußgeld für unzureichende Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitungveröffentlicht am 14. September 2015
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLAD) hat für die unzureichende vertragliche Ausgestaltung einer Auftragsdatenverarbeitung nach eigenen Angaben ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe erlassen. Das betreffende Unternehmen hatte in seinen schriftlichen Aufträgen mit mehreren Auftragsdatenverarbeitern keine konkreten technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten festgelegt. Vielmehr enthielten die Vereinbarungen nur bestimmte pauschale Aussagen und Wiederholungen des Gesetzestextes, was das BayLAD für nicht zureichend hielt. Zur Pressemitteilung des BayLAD vom 20.08.2015 hier.
- BayLAD: Datenschutzaufsicht verhängt Bußgeld für Übertragung von Kunden bei Asset-Deal zu einem Onlineshopveröffentlicht am 21. August 2015
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat in einer Pressemitteilung vom 30.07.2015 mitgeteilt, dass es den Verkäufer und Käufer eines Onlineshops wegen datenschutzrechtlicher Verstöße mit einem Bußgeld in fünfstelliger Höhe belegt hat, nachdem die Parteien im Wege eines sog. Asset-Deals (Gesamtverkauf) auch alle Kundendaten einschließlich E-Mail-Adressen verkauft bzw. gekauft hatten. Zur Pressemitteilung: (mehr …)
- Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht: Was ist beim Einsatz von ADOBE Analytics (Omniture) zu beachten?veröffentlicht am 26. Juni 2013
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat eine Richtlinie für den datenschutzkonformen Einsatz des Tracking-Programms Adobe Analytics (Omniture) veröffentlicht (hier). Nach eigener Aussage überprüft das BayLDA mit einem „selbst entwickelten Prüfprogramm“, ob Webseitenbetreiber, die Omniture einsetzen, entsprechende Hinweise in ihrer Datenschutzerklärung aufgenommen haben oder widrigenfalls angeschrieben werden müssen.