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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. September 2012

    BayVGH, Urteil vom 11.09.2012, Az. 7 CS 12.1423
    § 51b Abs. 2 RStV, Art. 10 Abs. 1 S. 3 BayMG

    Der BAyVGH hat entschieden, dass einem in Iran ansässigen TV-Sender per Sofortvollzug einer Anordnung untersagt werden kann, eine in Bayern befindliche Satelliten-Bodenstation für die Aufwärtsstrecke zur Verbreitung des Fernsehprogramms (hier: „Press TV“) zu nutzen. Im vorliegenden Fall hatte die britische Medienaufsicht Ofcom im Januar 2012 die von ihr erteilte Sendegenehmigung für die in London ansässige Tochtergesellschaft des TV-Senders widerrufen, da die redaktionelle Kontrolle über das Programm nicht bei der britischen Lizenznehmerin liege, sondern bei Press TV International in Teheran. In der Folgezeit wurde das Programm über Satellit unter Inanspruchnahme von Dienstleistungen des deutschen Dienstleisters weiter gesendet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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