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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Juni 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.05.2015, Az. 11 U 18/14
    § 2 UrhG, § 15 UrhG, § 17 Abs. 2 UrhG, § 72 UrhG, § 97a UrhG; § 14 MarkenG, § 24 MarkenG; § 823 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Bedienungsanleitung (hier: für Hebebühnen) dem Urheberrechtsschutz unterfallen kann. Voraussetzung dafür sei eine eigenschöpferische Gedankenformung und -führung des dargestellten Inhalts, welche vorliegend gegeben sei. Das unerlaubte Inverkehrbringen der Bedienungsanleitung durch die Beklagte verletze daher das Verbreitungsrecht der Klägerin. Da die Anleitung auch die Marke der Klägerin abbilde, liege zudem ebenfalls eine Verletzung von Markenrechten vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. August 2014

    LG Bochum, Beschluss vom 12.05.2014, Az. 13 O 80/14
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Bochum hat entschieden, dass der Vertrieb von LEDs und Xenon-Brennern als Kraftfahrzeugbeleuchtung gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, wenn keine Registrierung nach dem Elektrogesetz vorliegt und weiterhin die notwendigen CE-Kennzeichen und Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamtes fehlen. Auch müsse eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache beiliegen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. November 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 09.09.2010, Az. I ZR 26/08
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG; 4 GPSG; 1, 2, 3, 4, 5 der 7. GPSGV; Richtlinie 90/396/EWG

    Der BGH hat entschieden, dass beim Import (von Gas-Heizkesseln) aus anderen Mitgliedsstaaten der EU die erforderliche Zulassung nicht zu versagen ist, weil nicht der Hersteller bereits deutschsprachige Typenschilder angebracht und deutschsprachige Bedienungs-/ Aufstellanleitungen beigefügt hat. Die gesetzliche Regelung spreche nicht dagegen, Typenschilder und Anleitungen nachträglich ins Deutsche zu übersetzen. Dies habe auch nicht notwendigerweise durch den Hersteller zu erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 10. April 2010

    LG Bochum, Urteil vom 02.02.2010, Az. I-17 O 159/09
    §§ 2 Abs. 1, 7 S. 1 ElektroG

    Das LG Bochum hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn einer Ware nur eine englischsprachige Bedienungsanleitung beiliegt. Da die Verfügungsbeklagte auf das Fehlen einer deutschsprachigen Anleitung nicht hingewiesen habe, sei hierin eine irreführende Handlung im Sinne von § 5 Nr. 1 bzw. § 5 a Abs. 2 UWG zu sehen. Bei Elektro- und Elektronikgeräten erwarteten die interessierten Verkehrskreise regelmäßig eine Bedienungsanleitung. Dies gelte nach Überzeugung des erkennenden Gerichts auch für digitale Bilderrahmen, wie dem Vorliegenden. Dass auch der Hersteller des hier streitgegenständlichen digitalen Bilderrahmens eine Bedienungsanleitung für notwendig erachtet habe, belege die Tatsache, dass er eine solche dem Produkt beigefügt habe. Werde aber herstellerseits eine gedruckte Bedienungsanleitung für erforderlich erachtet, liege es nahe, dass bei einem Vertrieb in Deutschland das Produkt auch mit einer solchen in deutscher Sprache versehen werde (OLG München OLGR 1999, 78). Eine dahingehende Erwartung habe dann auch naheliegender Weise der Verkehr. Dieser sehe sich in seiner berechtigten Erwartung getäuscht, wenn das Produkt nur mit einer englischsprachigen Anleitung vertrieben werde, ohne dass darauf vorher hingewiesen worden sei.

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