Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Frankfurt (Oder): Bildberichterstattung von einer Beerdigung ohne Einwilligung unzulässigveröffentlicht am 1. August 2013
LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 25.06.2013, Az. 16 S 251/12
Art. 1 GG; § 823 BGB, § 1004 BGBDas LG Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass das Fertigen von (Presse)Fotos bei einer Beerdigung ohne Einwilligung der Abgebildeten unzulässig und eine Verteidigung dagegen gerechtfertigt ist. Trauerfeierlichkeiten gehörten der Privatsphäre an und seien auf Grund des hohen emotionalen Drucks und der zu achtenden Würde der Trauernden ähnlich stark geschützt wie die Intimsphäre. Auch von außerhalb des Friedhofs sei die Anfertigung von Bildern nicht erlaubt. Zum Volltext der Entscheidung: