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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. Oktober 2010

    LG Köln, Beschluss vom 10.08.2010, Az. 28 O 509/10
    § 97 UrhG

    Das LG Köln hat, nachdem ein Filesharer den Film „Die Beschissenheit der Dinge“ in einer Internet-Tauschbörse illegal hochgeladen haben soll, auf Betreiben der Camino GmbH eine einstweilige Verfügung erlassen und den Streitwert auf 50.000,00 EUR festgelegt. Die klagenden Kollegen von Lampmann, Behn & Rosenbaum wird es gefreut haben, wenngleich der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist. Ihr Verdienst beträgt auf dem Papier über 2.000,00 EUR zzgl. MwSt. Das war dann mal, soweit die Entscheidung nicht noch gekippt werden kann, ein unnötig teurer Upload. Was wir davon halten? Das erfahren Sie hier. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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