Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG München I: Benotung in einer Arztbewertung ist nicht zu löschen, da sie eine zulässige Meinungsäußerung darstelltveröffentlicht am 5. März 2014
LG München I, Urteil vom 15.01.2014, Az. 25 O 16238/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGBDas LG München hat entschieden, dass der Benotungsteil einer Arztbewertung auf einem Bewertungsportal als zulässige Meinungsäußerung zu beurteilen ist. Dieser sei deshalb nicht als unzutreffende Tatsachenbehauptung zu löschen. Auch wenn einzelne Noten auf Grund der örtlichen Gegebenheiten unvernünftig erschienen, sei dies nicht als Schmähkritik zu werten. Die Meinungsäußerungsfreiheit gehe hier dem Persönlichkeitsrecht vor. Der Auffassung des Klägers, dass eine erfolgte „Behandlung“ als Voraussetzung für eine Bewertung eine abgeschlossene Diagnose voraussetze, konnte sich das Gericht nicht anschließen. Dies sei aus Sicht des Nutzers zu beurteilen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Irreführende Werbung mit einem Testergebnis, wenn abgewandelte Notenskala verwendet wirdveröffentlicht am 19. Februar 2013
OLG Köln, Urteil vom 04.04.2012, Az. 6 U 197/11
§ 5 Abs. 1 UWG, § 5a Abs. 2Das OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung mit dem Ergebnis eines so genannten Konsumententests irreführend ist, wenn für den Test eine Notenskala verwendet wurde, die aus den Noten „(1) ausgezeichnet (2) sehr gut (3) gut (4) weniger gut (5) schlecht“ besteht und eine Fundstelle für den Test nicht angegeben wird. Bei einem seriösen Test müsse eine Notenskala verwendet werden, die den Vorstellungen des Verbrauchers nicht widerspricht. Insbesondere erwarte der Verkehr, dass „sehr gut“ die beste und „gut“ nicht lediglich die mittlere Note sei. Zum Volltext der Entscheidung: