Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamm: Nichtangabe der Versandkosten ist ein Wettbewerbsverstoß – auch bei Ausland und Inselnveröffentlicht am 23. Mai 2011
OLG Hamm, Urteil vom 01.02.2011, Az. I-4 U 196/10
§§ 8 Abs. 1, 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 S. 1 Nr. 2 PAngVDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Nichtangabe von Versandkosten in einem Onlineshop einen Wettwerbsverstoß wegen Missachtung der Preisangabenverordnung darstellt. Dies gelte auch, wenn es sich um die Angabe von Versandkosten ins Ausland oder auf Inseln handele. Hier sei, wenn ein bestimmter Betrag nicht angegeben werden könne, wenigstens die Berechnungsgrundlage nachvollziehbar darzustellen. Die Vorinstanz hatte dies noch anders beurteilt. Zum Volltext der Entscheidung: