Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Erfurt: Kein Direktanspruch gegen Versicherung des Unfallverursachers bei Beschädigung eines Notebooksveröffentlicht am 15. Juli 2013
LG Erfurt, Urteil vom 29.11.2012, Az. 1 S 101/12
§ 7 Abs. 1 StVG, § 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 VVGDas LG Erfurt hat entschieden, dass ein bei einem Unfall beschädigtes Notebook jedenfalls nicht im Wege der direkten Inanspruchnahme der Versicherung des Unfallverursachers entschädigt wird. Versicherungsschutz bestehe lediglich für die Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führten (z.B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Das Gericht hatte nicht die Frage zu beurteilen, ob der Unfallverursacher auf Schadensersatz haftet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)