Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- VG Stuttgart: Gegen Rundfunkbeitragsbescheid kann derzeit noch keine einstweilige Verfügung beantragt werdenveröffentlicht am 3. Februar 2014
VG Stuttgart, Beschluss vom 16.01.2014, Az. 3 K 5159/13
§ 2 RBStVDas VG Stuttgart hat den Antrag eines Bürgers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Südwestrundfunk (SWR) wegen eines Rundfunkbeitragsbescheids auf Grund der Verfassungswidrigkeit des Beitrags abgelehnt. Diese könne nur bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit erlassen werden. Nachdem es aber noch keine Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitrags gebe und in der Literatur diese Frage kontrovers diskutiert werde, könne derzeit von einer offensichtlichen Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags nicht ausgegangen werden. Zur Pressemitteilung vom 27.01.2014: (mehr …)