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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. Oktober 2012

    OLG Köln, Urteil vom 05.06.2012, Az. 15 U 15/12
    § 1004 Abs. 1 BGB analog, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 8 EMRK

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Berichterstattung der Presse über ein eingestelltes Ermittlungsverfahren jedenfalls dann das Persönlichkeitsrecht des zuvor Beschuldigten verletzt, wenn durch den Bericht der Eindruck vermittelt wird, dass die Einstellung lediglich aus Bequemlichkeit der Staatsanwaltschaft erfolgte. Der Kläger sei, da er in dem Beitrag trotz der Unkenntlichmachung seines Namens als Person erkennbar werde, individuell betroffen. Die Berichterstattung über die Fakten des Ermittlungsverfahrens und dessen Einstellung an sich sei hingegen noch vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt. Die vorliegend beanstandeten Textpassagen des streitgegenständlichen Berichts seien jedoch zu unterlassen, da durch die im Interview geäußerten Ansichten des damaligen Anzeigenerstatters eine Relativierung der Einstellung des Ermittlungsverfahrens vorgenommen werde, die über das bestehende Berichterstattungsinteresse weit hinausgehe. Zum Volltext der Entscheidung:

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