Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BVerwG: Eine inländische Apotheke darf Arzneimittel von ausländischen EU-Apotheken auf Kundenwunsch beziehenveröffentlicht am 23. Juni 2015
BVerwG, Urteil vom 26.02.2015, Az. 3 C 30.13
§ 52a Abs. 7 AMG, § 69 Abs. 1 S. 1 AMG, § 73 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AMG; § 7 S. 1 ApoG, § 8 S. 2 ApoGDas BVerwG hat entschieden, dass ein Bestell- und Abholservice einer inländischen Apotheke in der Form, dass auf Bestellung des Kunden Arzneimittel von einer Apotheke im EU-Ausland bezogen und auf deren Rechnung an den Kunden abgegeben werden, zulässig ist, soweit der Betreiber der inländischen Apotheke seine pharmazeutische Verantwortung tatsächlich wahrnehme. Vorliegend sei dies der Fall. Vor der Ausgabe an Kunden würden die Arzneimittel auf Qualität, Eignung, Unbedenklichkeit, Übereinstimmung mit der Bestellung usw. geprüft. Zum Volltext der Entscheidung: