Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Mandant hat keinen Anspruch darauf, dass die Gegenseite sich nur an seinen Rechtsanwalt wendetveröffentlicht am 12. Mai 2011
BGH, Urteil vom 08.02.2011, Az. VI ZR 311/09
§§ 823 Abs. 2; 1004 BGBDer BGH hat entschieden, dass ein Verbraucher, für den sich ein Rechtsanwalt als Bevollmächtigter bestellt hat, keinen Anspruch darauf hat, dass er fortan nicht mehr mit Mahnschreiben des Gegners überzogen wird. Die entscheidenden Ausführungen finden sich in den letzten beiden Absätzen des Urteilstextes. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)