Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Ein Schlüsseldienst darf nur im örtlichen Telefonbuch werben, wenn an diesem Ort auch eine Niederlassung vorhanden istveröffentlicht am 7. Mai 2013
OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2007, Az. 4 U 11/07
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWGDas OLG Hamm hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn ein Schlüsseldienst in einem örtlichen Telefonbuch wirbt, ohne an dem entsprechenden Ort eine Niederlassung zu haben. Der Kunde gehe bei einem Eintrag im örtlichen Telefonbuch von einer Anwesenheit am Ort aus, was in der Regel wegen der Anfahrtskosten auch ein erhebliches Entscheidungskriterium für die Auswahl des Schlüsseldienstes darstelle. Eine Aufklärung bei Auftragserteilung, dass der Monteuer aus X anreise, hebe die Irreführung nicht nachträglich auf. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Ein Taxiunternehmer handelt wettbewerbswidrig, wenn er Aufträge mit Taxen durchführt, die ihren Betriebssitz in einer anderen Gemeinde habenveröffentlicht am 5. März 2013
BGH, Urteil vom 18.10.2012, Az. I ZR 191/11
§ 4 Nr. 11 UWG; § 47 Abs. 2 S. 1 PBefGDer BGH hat entschieden, dass ein Taxiunternehmer gegen das Personenbeförderungsgesetz verstößt und damit wettbewerbswidrig handelt, wenn er Fahraufträge in einer Gemeinde entgegen nimmt und diese dann ohne ausdrücklichen Auftrag des Kunden mit Taxen, die ihren Betriebssitz in einer anderen Gemeinde haben, durchführt. Ein solcher Verstoß sei geeignet, die Interessen von Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen, weil die Marktposition der Beklagten in Gemeinde 1 durch Bereitstellung von sieben in Gemeinde 2 zugelassenen Taxen gegenüber ihren Wettbewerbern in unzulässiger Weise erheblich verstärkt werde. Zum Volltext der Entscheidung: