Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LAG Schleswig-Holstein: Übermäßige Downloads während der Arbeitszeit rechtfertigen die ordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnungveröffentlicht am 30. Juli 2014
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.05.2014, Az. 1 Sa 421/13
§ 1 Abs. 1 KSchGDas LAG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass einem Arbeitnehmer, der über 17.000 Dateien auf seinen Dienstrechner aus dem Internet herunterlädt („exzessive Nutzung des Internets während seiner Arbeitszeit“) ordentlich gekündigt werden kann, ohne dass zuvor eine arbeitsrechtliche Abmahnung ausgesprochen werden müsse. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)