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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Oktober 2011

    Die Rechtsanwaltskammer Hamburg warnt in ihrem aktuellen Schnellbrief 16/2011 vor neuen Betrugsversuchen der sog. Nigeria-Connection, welche sich gegen Rechtsanwaltskanzleien richtet. Den Betrugsversuch beschreibt der Kollege Axel Neelmeier (Schulze Noack Bärwinkel) wie folgt: „Der Ablauf der Tat war vermutlich wie folgt geplant: Wir erhalten einen Verrechnungsscheck über 500.000,00 USD, den wir zum Einzug geben und der uns bedingungsgemäß am nächsten Banktag gutgeschrieben wird („Eingang vorbehalten“). Sodann werden wir gebeten, wegen des dringenden Liquiditätsbedarfes der Mandantin den Fremdgeldbetrag schnellstmöglich an diese weiterzuleiten, dabei jedoch unser Honorar einzubehalten. Wenige Tage später käme der Rückscheck und wir säßen auf einem Schaden von einer halben Million USD.“ Der Betrugsversuch mag keineswegs vorschnell als leicht durchschaubar abgetan werden. Die „Vorarbeiten“ zur Glaubhaftmachung des Mandatsanliegens hatten es, aus unserer Sicht, durchaus in sich, wenngleich für diesen Angriff als Opfer vor allem Großkanzleien mit internationalem Zuschnitt in Betracht kommen dürften.

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