Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BAG: Verbreitet ein für den Betriebsrat kandidierender Arbeitnehmer bei YouTube geschäftsschädigende Behauptungen über seinen Arbeitgeber, rechtfertigt dies noch nicht die fristlose Kündigungveröffentlicht am 25. August 2014
BAG, Urteil vom 31.07.2014, Az. 2 AZR 505/13
§ 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG, § 103 Abs. 1 BetrVGDas BAG hat entschieden, dass ein für den Betriebsrat kandidierender Arbeitnehmer bei YouTube und Facebook behaupten darf, dass es im Betrieb seines Arbeitgebers „Probleme“ in Form von fehlenden Sicherheitsvorkehrungen an Maschinen gebe und „keine Fachkräfte vorhanden“ seien, weil die betreffenden Erklärungen in dem Video erkennbar darauf gerichtet gewesen seien, zu verdeutlichen, weshalb der Kläger die Bildung eines Betriebsrats als sinnvoll angesehen habe. Der Kläger habe dagegen nicht behaupten wollen, die Beklagte beschäftige überwiegend ungelernte Kräfte. Zur Pressemitteilung 38/14 vom : (mehr …)