IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. Januar 2009

    Frank Weyermann (Onlinemarktplatz.de)Neben dem eBay-Tochterunternehmen PayPal mit dem gleichnamigen Bezahlservice zieht jetzt Amazon mit den hauseigenen Bezahlsystemen Checkout (? Amazon Checkout) und Simple Pay (? Amazon Simple Pay) zu Felde – im Jahr 2007 war von Amazon bereits „Flexible Payments Service“ (? klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: FPS) vorgestellt worden – und leistet damit nicht nur eBay (mit PayPal, ? klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: PayPal), sondern auch Google (mit Checkout, ? klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Google Checkout) ernsthafte Konkurrenz. Der Vorteil von Amazon bei der Einführung eines eigenen Bezahlsystems liegt auf der vorhandenden Klientel, die nach Aussagen von Amazon bei über 68 Mio. aktiven Kunden liegen soll. Vor allen Dingen häufige Kundenvorwürfe wie willkürlich anmutende Kontensperrungen, hohe Gebühren, eine „finanzielle Geiselhaft“ von Kundenverwandten und „Bußgelder“  haben dem Ruf von PayPal zuletzt zugesetzt. Nähere Informationen finden Sie unter onlinemarktplatz.de (? klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Onlinemarktplatz.de und Onlinemarktplatz.de (2))

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