IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2008

    Frank Weyermann (Onlinemarktplatz.de)Laut einer Studie des Branchenverbandes BITKOM wird im Internet meist per Vorkasse und Rechnung gezahlt. Allerdings nutzten bereits 11 % der Internetkäufer neue Bezahlverfahren zu denen auch T-Pay oder Paypal gehörten. Jeweils 31 Prozent aller Bundesbürger haben per Vorkasse und per Rechnung schon einmal ihre Onlinekäufe beglichen. Laut BITKOM wurde die Einzugsermächtigung bereits von 18 % der Deutschen genutzt. Populär seien zudem die Bezahlung der Leistung per Nachnahme (16 %), Kreditkarte (15 %) und spezielle Internetbezahlsysteme wie Paypal, T-Pay oder ClickandBuy. Diese seien immerhin von jedem Neunten (11 %) in Anspruch genommen worden (JavaScript-Link: Studie Zahlweise). Dies berichtet www.onlinemarktplatz.de (JavaScript-Link: Zahlungsweisen).

  • veröffentlicht am 19. November 2008

    „Bezahlsysteme im Internet sind immer wieder ein Thema, denn es stellt sich oft die Frage, wie der Händler sicher das Geld von seinem Kunden bekommt und wie geschützt der Verbraucher selbst ist. Nicht jeder möchte seine vollständigen Bankdaten einem ihm unbekannten Händler zur Kenntnis geben. Hier kommen nun die Bezahlsystem-Anbieter als „Treuhänder“ auf den Plan, die im Auftrag des Kunden beim Verkäufer die Rechnung begleichen. Der Verbraucher muss allerdings dem Bezahldienst das Geld geben und sollte der Händler nicht liefern, bieten manche Bezahlsystem-Anbieter eine Versicherung, und der Kunde kann sein Geld zurückbekommen. Mittlerweile gibt es sehr viele verschiedene Bezahlsysteme auf dem Markt, und Bayern3 (br-online) hat einige unter die Lupe genommen. […]“ berichtet onlinemarktplatz.de (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Bezahlsysteme).

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