Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG Siegburg: Zum Ausschluss des Widerrufsrechts bei speziell angefertigten Warenveröffentlicht am 10. April 2015
AG Siegburg, Urteil vom 25.09.2014, Az. 115 C 10/14
§ 357 BGB, § 355 BGB, § 312 d BGB, § 346 Abs. 1 BGBDas AG Siegburg hat entschieden, dass ein Ausschluss des Widerrufsrecht auf Grund der Anfertigung einer Ware nach Kundenspezifikationen zulässig ist, wenn ein Sofa in der Form über das Internet gekauft wird, dass der Kunde den Bezugsstoff aus über 50 Möglichkeiten auswählt und die Ausrichtung der Armschiene bestimmt. In diesem Fall sei von einer Anfertigung nach Kundenspezifikation auszugehen. Die Unzumutbarkeit einer Rücknahme für den Verkäufer ergebe sich daraus, dass die Anfertigung nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden könne und eine Weiterveräußerung nur mit hohem Verlust (ca. 40%) möglich wäre. Zum Volltext der Entscheidung: