Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- EuGH: Digitale Fingerabdrücke im biometrischen Reisepass verletzen nicht das Recht auf Achtung des Privatlebensveröffentlicht am 18. Oktober 2013
EuGH, Urteil vom 17.10.2013, Az. C-291/12
Art. 1 Abs. 2 EU-VO 2252/2004Der EuGH hat entschieden, dass die für Pässe und Reisedokumente in Deutschland geltende Pflicht zur Aufnahme von Sicherheitsmerkmalen und biometrischen Daten europarechtskonform ist. Insbesondere verletzten diese Pflichten nicht das Recht des Bürgers auf Schutz personenbezogener Daten und sein Recht auf Achtung des Privatlebens. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)