Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Irreführende Alleinstellungsbehauptung „Nr. 1 im …Land“ / Goldkäuferwerbungveröffentlicht am 15. Februar 2011
OLG Hamm, Urteil vom 05.10.2010, Az. I-4 U 64/10
§§ 3, 5 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbeaussage eines Goldkäufers mit „Ihre Nr. 1 im Münsterland“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn tatsächlich keine Spitzenposition im entsprechenden Gebiet eingenommen wird. Dies konnte im vorliegenden Fall nachgewiesen werden. Zudem befand das Gericht die Angabe „bis zu 26 € pro Gramm Gold“ für irreführend. Es führte aus, dass es zwar grundsätzlich zulässig sei, einen „bis zu“ Preis im Sinne einer Obergrenze anzugeben, die Ankündigung jedoch wahr sein müsse. Der Höchstsatz dürfe auch nicht nur bei einem unbedeutenden Teil des Gesamtangebots ins Gewicht fallen. So verhielt es sich jedoch hier. Insbesondere sei eine Irreführung gegeben, wenn im Werbetext lediglich eine absolute Angabe getätigt werde und der „bis zu“-Zusatz lediglich in der Auflösung eines Sternchenhinweises auftauche. Zum Volltext der Entscheidung: