IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. Mai 2009

    Designstudent Alexander Lehmann fertigte als Abschlussarbeit im Fach Virtual Design an der Fachhochschule Kaiserslautern ein Video, dass sich des Tons und des Logos der Kampagne „Du bist Deutschland“ (JavaScript-Link: DbD) bediente und nannte es „Du bist Terrorist“. Inhaltlich setzt sich das Video kritisch mit aktuellen sicherheitspolitischen Maßnahmen der Bundesrepublik auseinander. Dies rief wohl die für die Kampange „Du bist Deutschland“ verantwortliche Agentur kempertrautmann (JavaScript-Link: kempertrautmann) auf den Plan, welche dem Vernehmen nach (die Abmahnung liegt uns nicht vor) Unterlassung verlangte, anderenfalls sie kurzfristig weitergehende rechtliche Schritte zu beschreiten habe (JavaScript-Link: Lehmann). Die Agentur sehe, so Lehmann, ihre Rechte an der Wort-/Bildmarke „Du bist Deutschland“ (DPMA Reg.Nr. 305265601) verletzt, aber auch Persönlichkeitsrechte der in dem Originalvideo gezeigten Kinder. Die Abmahnung schlug binnen weniger Tage größere Wellen in den Windungen des Internets (JavaScript-Link: Lehmann), kam auch bei den Online-Diensten von Tageszeitungen wie der Zeit an (JavaScript-Link: Zeit) und soll schließlich zu einem Telefonat der Kontrahenten geführt haben, in dem sich kempertrautmann damit zufrieden gab, dass nunmehr lediglich die Persönlichkeitsrechte der Kinder zu wahren seien, was Lehmann prompt zusagte. (mehr …)

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