Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Karlsruhe: Der Lizenzvertrag über einen nichtigen Lizenzgegenstand bleibt einstweilen wirksamveröffentlicht am 11. November 2008
OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.07.2008, Az. 6 U 109/07
§§ 9 Abs. 1 S. 1, 15 Abs. 2 PatG, § 306 BGB a.F.Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein nichtiger Lizenzvertrag gleichwohl zu Lizenzzahlungen verpflichtet, wenn der Lizenzgegenstand selbst (hier: Patent) nicht für nichtig erklärt worden sei und von Mitbewerbern nicht in Frage gestellt werde, so dass dem Lizenznehmer durch die Lizenz eine vorteilhafte Stellung erwachse. Das gelte auch dann, wenn der Lizenznehmer tatsächlich keinem Wettbewerb ausgesetzt ist, also das Schutzrecht nicht benötige, um seine Marktposition zu verteidigen. So lange das Patent in Geltung stehe und von den Nichtberechtigten geachtet werde, sei dem Lizenznehmer die durch das Patent abgesicherte Vorzugsstellung sicher; der Lizenzgeber erfülle damit seine vertragliche Verpflichtung und könne folglich auch das Entgelt beanspruchen. Im vorliegenden Fall, war das einem Lizenzvertrag zu Grunde liegende Patent mangels Ausführbarkeit der angemeldeten technischen Lehre zu Unrecht erteilt worden.
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