IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. August 2009

    Der Lebensmittelindustrie weht der Wind ins Gesicht. Nach den Blenderpackungen mit nur halbem Füllinhalt (vgl. dazu auch Link: FertigVerpackVO), geht es nun den Inhalten der Lebensmittel an den Kragen, also Produkten, die (angeblich) vom Äußeren nicht halten, was sie versprechen. Es ist die Rede von Irreführung des Verbrauchers. Foodwatch hat sich der Futterkuriositäten kritisch angenommen und gibt Alarm. So ist in Bezug auf den „Müsli-Imitat-Riegel“ von Schwartau („Corny Schoko“) zu lesen. „Auf Englisch heißt ‚Corny‘ getreidereich. Ein passender Name also, für einen ‚Müsliriegel‘. Doch Corny, ‚das Beste aus dem Korn‘, hat mit klassischem Müsli wenig, mit Vollkorn noch weniger zu tun. Auch wenn er in manchem Supermarkt im Müsli-Regal steht: (mehr …)

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