IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Oktober 2009

    Frank Weyermann (onlinemarktplatz.de)eBay nimmt unter der Adresse www.deal-hunter.de herausragende Angebote unter die Lupe. Die Hamburgerin Jette Farwick erklärt: „Für eBay mache ich mich täglich auf die Suche nach den besten Deals! Egal ob aktuelle Trends, angesagte Mode, neueste Technik-Gadgets oder günstiges Wohndesign – entscheidend ist der Deal!“ Jette präsentiert nebenbei akademiemäßig die eBay-Plattform und erklärt „noch ein paar Tipps & Tricks, wie sich auf eBay mit ein bisschen Fingerspitzengefühl echt tolle Deals machen lassen.“ Natürlich beherrscht Jette den totalen Roll-Out im Internet, wozu auch ihre Internetpräsenzen bei Twitter und Facebook gehören (JavaScript-Link: onlinemarktplatz.de; deal-hunter).

  • veröffentlicht am 13. Oktober 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAuch in Deutschland setzt nach den jüngsten Meldungen aus den USA (Link: FTC) eine Bewegung ein, Blog-Autoren, die fremde Produkte bewerben, dazu anzuhalten, dies auch öffentlich zu machen, um der – offensichtlich zunehmenden – Schleichwerbung Herr zu werden. Die Public-Relations-Branche plant laut Wirtschaftswoche, von 2010 an schwarze Schafe öffentlich anzuprangern. Derzeit arbeite Alexander Güttler, Präsident der Gesellschaft Public Relations Agenturen und zugleich Mitglied der Beschwerdekammer Online im Deutschen Rat für PR, an einer sogenannten Netiquette. Dieser Verhaltenskodex für PR-Agenturen, Blogger, soziale Netzwerke und Unternehmen solle Ende 2009 stehen, habe Güttler angekündigt. Viele Blogs seien nicht mehr so unschuldig, wie sie daherkämen. „Wer von der Industrie gepampert wird, soll das zugeben“, habe Güttler gesagt (JavaScript-Link: WiWo).

  • veröffentlicht am 6. Oktober 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie US-amerikanische Kartellbehörde (Federal Trade Commission = FTC) lässt Bloggern und Twitterern frischen Wind um die Nase wehen – jedenfalls denjenigen, die sich dafür bezahlen lassen, Schleichwerbung für wen oder was auch immer zu machen. In Zukunft, nämlich ab dem 01.12.2009, müssen solche „Deals“ offen gelegt werden. Wird ein Blogger von einem Werbetreibenden in irgendeiner Form materiell dafür entschädigt, dass er dessen Produkte positiv darstellt, muss er dies in Zukunft angeben. In welcher Form diese Angabe zu erfolgen hat, hat die FTC bis dato allerdings nicht mitgeteilt. Strafen drohen allerdings in Höhen bis zu 11.000 US-Dollar. Zu beachten ist, dass diese neue Richtlinie auch über den reinen Bereich der Blogs hinausgeht und sich auch auf Kundenbewertungen erstrecken kann – so müsste auch offengelegt werden, wenn ein Autor sein eigenes Buch bei Amazon bewertet oder eine Kellnerin einen übertrieben positiven Review ihres Restaurants abgibt (JavaScript-Link: Nachricht bei adage.com). Entsprechende Regelungen für den europäischen oder deutschen Rechtsraum sind allerdings bisher noch nicht bekannt.

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