Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Für den Bezug von Medizinprodukten dürfen keine Prämien in Aussicht gestellt werdenveröffentlicht am 27. November 2009
BGH, Urteil vom 26.03.2009, Az. I ZR 99/07
§§ 1, 7 HWGDer BGH hat entschieden, dass die Vergabe von Boni und Prämien für den Bezug von Medizinprodukten eine verbotene Werbung im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) darstellt. Im entschiedenen Fall hatte die Beklagte ein Bonusprogramm für den Erwerb von u.a. Edelmetall-Dentallegierungen, Verblend- und Strukturkeramiken, Konstruktionselemente sowie künstliche Zähne ins Leben gerufen. Dabei werden, bei dem Erwerb bestimmter Mengen aus dem Sortiment, Prämienpunkte zugesprochen. Diese wiederum können in Sachprämien, Dienstleistungsprämien oder Gutscheine aus dem aktuellen Prämienkatalog der Beklagten eingelöst werden. Die Beklagte sah dies als rechtens an, da sie die Prämien nicht für den Umsatz mit bestimmten Produkten gewähre, sondern lediglich für eine Gattung von Produkten werbe, da die Prämienpunkte durch den Nachweis eines Umsatzes aus verschiedenen Produktgruppen erworben werden könnten. Dies sei eine nicht untersagte, unternehmensbezogene Werbung. Der BGH konnte sich dieser Sichtweise nicht anschließen.