Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Für Arzneimittel aus dem Ausland, die über Versandapotheken vertrieben werden, gilt in Deutschland die deutsche Preisbindungveröffentlicht am 10. März 2014
BGH, Beschluss vom 26.02.2014, Az. I ZR 72/08
§ 78 AMG, § 4 Nr. 11 UWGDer BGH hat in mehreren Fällen entschieden, dass auch für Medikamente aus dem Ausland, die über Versandapotheken bezogen werden, in Deutschland die Arzneimittelpreisbindung gilt. Das Angebot von Rabatten bei Rezepteinlösung verschreibungspflichtiger Arzneien sei daher wettbewerbswidrig. Zur Pressemitteilung Nr. 35/2014 vom 26.02.2014: