Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Koblenz: Zur Anfechtung eines Vertrags, der unter der Drohung zustandekommt, anderenfalls würden im Internet veröffentlichte Bilder von einem Bordellbesuch nicht gelöschtveröffentlicht am 5. Februar 2014
OLG Koblenz, Urteil vom 15.01.2014, Az. 5 U 1243/13
§ 123 Abs. 1 BGB, § 124 BGB, § 142 Abs. 1 BGBDas OLG Koblenz hat entschieden, dass die Herbeiführung einer notariellen Zahlungszusage durch den Hinweis auf die ansonsten fortdauernde Publikation von Fotos, die einen Bordellbesuch belegen, eine widerrechtliche Drohung darstellt, weil die Veröffentlichung gegen das Gesetz verstößt. Die Publikation sei gemäß § 22 KunstUrhG verboten und damit ohne Weiteres zu unterlassen. Die Vorschrift gestatte die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung von Bildnissen einer Person nur mit deren Erlaubnis, an der es im vorliegenden Fall gefehlt habe. Der zur Zahlung Verpflichtete konnte die notariell bekurkundete Zahlungszusage gemäß § 123 BGB anfechten. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …)