Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Zweibrücken: Dem Fotografen steht keine gesonderte Vergütung für die Verwertung von Lichtbildern in der E-Paper-Ausgabe einer Tageszeitung zuveröffentlicht am 3. Juli 2014
OLG Zweibrücken, Urteil vom 03.04.2014, Az. 4 U 208/12
§ 97 Abs. 2 UrhG
Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass einem Berufsfotografen keine gesonderte Vergütung bzw. Schadensersatz für die Verwendung seiner Lichtbilder in der E-Paper-Ausgabe (digitale Fassung) einer Tageszeitung zustehe, wenn er die Bilder lediglich für die Printausgabe zur Verfügung gestellt habe. Zwar habe keine ausdrückliche Einwilligung in die Nutzung auch für die E-Paper-Ausgabe vorgelegen, jedoch sei es branchenüblich gewesen, dass für eine solche Nutzung keine gesonderte Vergütung gezahlt werde. Zum Volltext der Entscheidung: